Serviceleistungen bei Mietüberlassung zur Wasserhaltung
Falls außerhalb der regulären Mietüberlassung der Gerätschaften und Zubehörteile weitere Serviceleistungen durch unser Fachpersonal in Anspruch genommen werden sollen, wie z. B. die Durchführung von Wartungsarbeiten, Anlagenkontrollen oder sonstige Hilfestellungen, werden diese nach folgenden Kostensätzen abgerechnet:
zzgl. Fahrzeugkosten in der Regelarbeitszeit von 07:30 – 15:00 Uhr.
Helfer | Abrechnung pro Stunde | |
Fachmonteur | Abrechnung pro Stunde | |
Meister / Techniker | Abrechnung pro Stunde |
Fuhrpark:
Sollte eine Anlieferung und Abholung durch Fahrzeuge aus unserem Fuhrpark beauftragt werden, fallen zu den o. g. Stundensätzen noch folgende Fahrzeugkosten an:
Ablademöglichkeit durch Bagger, Radlader, Kran oder ähnliches vor Ort sowie erforderliches Personal müssen vom Vermieter gestellt werden. Ein freies Anfahren der Baustelle und ein zügiges Abladen vor Ort muss gewährleistet sein.
Alle genannten Preise in Euro, zuzüglich der gesetzlichen MwSt., ab Werk Datteln.
LKW | Abrechnung pro Kilometer |
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Transporter | Abrechnung pro Kilometer |
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Pumpenservicewagen | Abrechnung pro Kilometer |
Material:
Gerade in der Grundwasserabsenkung ist es wichtig, unseren Kunden immer sauberes, zuverlässiges, generalüberholtes und technisch einwandfreies Material zur Miete zur Verfügung zu stellen. Deshalb warten wir nach jedem Mieteinsatz unsere Aggregate und Zubehörteile, überprüfen sie auf Funktion, wechseln wenn nötig Verschleißteile aus etc. Daher erwarten wir alle überlassenen Mietteile im gesäuberten und einwandfreien Zustand wieder zurück.
Aus diesem Grunde haben wir in unseren Allgemeinen Mietbedingungen eine Mindestmietdauer von 8 Kalendertagen vorgesehen, um o. g. Aufwand durchführen zu können. Diese Mindestmietdauer ist branchenüblich. Wir bitten diesen Sachverhalt in Ihre Planungen mit einzukalkulieren. Es gelten unsere Allgemeinen Mietbedingungen.
Für längerfristige Mietzeiten fragen Sie bitte Sonderkonditionen bei uns an.